Aktuell: Auch nachdem die Coronakrise der Vergangenheit angehört, sind auch künftig Fälle von „höherer Gewalt“ denkbar, die Zugausfälle bewirken könnten. Vorstellbar sind beispielsweise Streckensperrungen durch extreme Wetterereignisse. Es ist davon auszugehen, dass die Betreiber in solchen Fällen kostenlose Stornierungen ermöglichen. In der besonders schwierigen Sommersaison 2020 hatte Urlaubs-Express auch Gutscheine mit langer Gültigkeitsdauer angeboten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es auch künftig kundenfreundliche, pragmatische Lösungen geben würde.
Regelungen für den Normalbetrieb
Bei den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die 2025 voraussichtlich keinen Autoreisezug in Deutschland betreiben, ist die Stornierung eines Tickets recht kundenfreundlich geregelt. Bis 15 Tage vor Fahrtantritt ist die Stornierung kostenlos möglich. Bei der Deutschen Bahn kostete dasselbe 30 Euro (15 Euro pro Fahrtstrecke)… Eine spätere Rückgabe des Tickets ist aber auch auf der Fahrt in Österreich teuer: Die ÖBB berechnen dann die Hälfte des bereits gezahlten Reisepreises, mindestens aber 15 Euro für die nicht angetretene Fahrt.
Die Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen von Urlaubs-Express und BTE entnehmen Sie bitte den jeweiligen Geschäftsbedingungen. Beide Anbieter erheben eine Bearbeitungsgebühr und setzen für die meisten Umbuchungswünsche eine Frist bis 14 Tage vor Reisebeginn. Wer den (allerdings kostenpflichtigen) „FlexService“ von BTE bucht, bekommt günstigere Konditionen. Alle Angaben ohne Gewähr. Davon abgesehen, können kurzfristige Umbuchungen daran scheitern, dass die gewünschte Alternative in der Zwischenzeit ausgebucht ist. Dann bleibt nur der Reiserücktritt.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich nach einer kostengünstigen Reiserücktritts-Versicherung, die bei schwerer Krankheit oder anderen wichtigen Stornierungsgründen einspringt. Beispielsweise bietet die HanseMerkur einen Corona-Reiseschutz an. Obwohl für die Autobeförderung besondere juristische Bedingungen gelten, die nicht dem üblichen Reiserecht entsprechen, sind Autoreisezüge häufig als „Mietobjekt“ mitversichert. Eine Selbstbeteiligung ist üblich. Klären Sie diese Details bitte rechtzeitig mit Ihrem Versicherungsanbieter.