Bevor der Autourlauber zur Buchung des Autozuges schreitet, sollte er den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) heraussuchen – denn dieser enthält wichtige Daten, die im Buchungsformular angegeben werden müssen.
Während des Buchungsprozesses werden insbesondere die Länge und Höhe des Fahrzeugs sowie Dachbreite und eventuell Bodenfreiheit abgefragt. Diese Angaben dienen vor allem dazu, dem Auto einen ausreichend dimensionierten Stellplatz auf dem Autozug zuzuweisen. Bei der Breite und Höhe zählen auch Dachgepäckträger, Motorrad-Packtaschen und andere Aufbauten mit. Bei manchen Zugverbindungen sind Dachgepäckträger und Dachboxen aus Platz- und Sicherheitsgründen ganz verboten.
Wer bei diesen Abfragen falsche Angaben macht (egal, ob wissentlich oder aus Versehen), riskiert im schlimmsten Fall, bei der Abfahrt des Autoreisezuges an Bahnhof zurückgelassen zu werden…
Maximale Dimensionen: 205 bzw. 195 Zentimeter
Die zulässigen Fahrzeug-Ausmaße variieren je nach Anbieter, gebuchter Strecke und Fahrzeugtyp. Allerdings ist spätestens Schluss oberhalb einer Höhe von 2,05 Metern und einer Breite von 1,95 Metern. Im Detail sind die Regeln sogar noch etwas komplizierter, weil Autos mit Maximalhöhe nicht gleichzeitig die Maximalbreite ausnutzen können, sondern deutlich schmaler sein müssen. Die zulässigen Dimensionen sind aber in den Online-Buchungsmasken vorgegeben, sodass unangenehme Überraschungen ausgeschlossen sein sollten.
Motorräder können bis zur einer Höhe von 1,55 Metern, in manchen Fällen bis 1,58 Metern mitgenommen werden. Übliche Wohnwagen und Wohnmobile sind leider zu hoch, um per Autozug transportiert werden zu können.
Unter dem Fahrzeuggewicht verstehen die Anbieter stets das Leergewicht, wie es im Fahrzeugschein steht. Ein hohes Gewicht ist aber kein Ausschlusskriterium, sondern wird von den Betreibern abgefragt, um die Lasten im Autoreisezug besser verteilen zu können.